Aktuelles
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Voraussetzung für die Inanspruchnahme psychosozialer Rehabilitationsmaßnahmen
- die Bereitschaft der Klienten zur Rehabilitation
- Abklärung der Rehabilitationsmöglichkeiten durch die zuständigen PSP-Mitarbeiter
- Zuweisung durch einen Facharzt für Psychiatrie
- Antrag nach dem Tiroler Rehabilitationsgesetz
- Einkommensnachweis
- Meldebestätigung
- Staatsbürgerschaftsnachweis
Finanzierung
- das Amt der Tiroler Landesregierung, Abt. Sozial- und Behindertenhilfe, finanziert die Rehabilitationsmaßnahmen.
Wir unterstützen bei der Antragstellung nach dem Tiroler Rehabilitationsgesetz. - Ein Selbstbehalt ist abhängig von der Höhe des Einkommens und/oder des Pflegegeldes und wird vom Amt der Tiroler Landesregierung festgesetzt.
Aktualisiert (Mittwoch, den 24. November 2010 um 13:09 Uhr)